Flurbereinigung in Rommerz
Seit Jahrhunderten betreibt der Staat Bodenneuordnungen im ländlichen Raum mit sehr unterschiedlichen Zielen. Meist stand die ökonomisch zweckmäßige Landbewirtschaftung im Vordergrund. Dabei ging es vor allem um die Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz, den Feldwegebau und um den Hochwasserschutz.
Die ältesten staatlichen Flurneuordnungen fanden in Deutschland ab dem 16 Jahrhundert im Allgäu und in Oberschwaben statt. Es kam hier zu den sog. „Vereinödungen“, d. h. zu Aussiedlungen von Hofstellen aus den beengten Ortslagen in die Flur und gleichzeitig zur Zusammenlegung (Arrondierung) der Besitzflächen um die neu geschaffenen Aussiedlerhöfe.
Eine erste flächenhafte Verbreitung fand die staatliche Flurneuordnung in Deutschland erst mit den Agrarreformen des 19. Jahrhunderts. So kam es zunächst zur Aufteilung, d. h. Privatisierung, des Gemeindelandes – der Allmende. Um den Flurzwang, also die fest geregelte Bewirtschaftung der Feldparzellen, aufheben zu können stand dann für Jahrzehnte der Feldwegebau im Vordergrund.
Die erste reichseinheitliche Regelung zur Flurneuordnung erfolgte erst im 20. Jahrhundert und zwar durch das Reichsumlegungsgesetz von 1936 und die Reichsumlegungsordnung von 1937. Ihre vorrangigen Ziele waren die Selbstversorgung der Bevölkerung und damit eine Erhöhung der Landwirtschaftlichen Produktion.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete in Westdeutschland das Flurbereinigungsgesetz von 1953 die neue Gesetzesgrundlage. Zur Durchführung von konkreten Flurbereinigungsverfahren wurden in allen Bundesländern schlagkräftige Flurbereinigungsämter eingerichtet. Dieses Gesetz von 1953 gilt im Wesentlichen bis heute, es bekam jedoch durch eine Novellierung im Jahre 1976 neue agrarpolitische Zielsetzungen. Für gut zwei Jahrzehnte lagen die überwiegend ökonomisch orientierten Schwerpunkte der Flurbereinigung in Ortsauflockerung und Aussiedlung von Betrieben in die Flur, Flurstückzusammenlegung sowie in Feldwege- und Wasserbauten. [1]
Viele Bauern waren mit der Flurbereinigung unzufrieden, sie fühlten sich nicht genügend eingebunden und die anfallenden Kosten mussten auch von ihnen getragen werden. Viele Kleinbauern wollten und in viele Fällen konnte man sich die Geräte und Maschinen für die größeren Flächen nicht leisten und gaben ihre Landwirtschaft auf, dies führte bis zum Jahre 1978 zur Schließung von einer Million Kleinbäuerlicher Betriebe in der damaligen BRD.
[1] Das Dorf v. Gerhard Henkel 3. Auflage