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Flurbereinigung in Rommerz

Seit Jahrhunderten betreibt der Staat Bodenneuordnungen im ländlichen Raum mit sehr unterschiedlichen Zielen. Meist stand die ökonomisch zweckmäßige Landbewirtschaftung im Vordergrund. Dabei ging es vor allem um die Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz, den Feldwegebau und um den Hochwasserschutz.

Die ältesten staatlichen Flurneuordnungen fanden in Deutschland ab dem 16 Jahrhundert im Allgäu und in Oberschwaben statt. Es kam hier zu den sog. „Vereinödungen“, d. h. zu Aussiedlungen von Hofstellen aus den beengten Ortslagen in die Flur und gleichzeitig zur Zusammenlegung (Arrondierung) der Besitzflächen um die neu geschaffenen Aussiedlerhöfe.

Eine erste flächenhafte Verbreitung fand die staatliche Flurneuordnung in Deutschland erst mit den Agrarreformen des 19. Jahrhunderts. So kam es zunächst zur Aufteilung, d. h. Privatisierung, des Gemeindelandes – der Allmende. Um den Flurzwang, also die fest geregelte Bewirtschaftung der Feldparzellen, aufheben zu können stand dann für Jahrzehnte der Feldwegebau im Vordergrund.

Die erste reichseinheitliche Regelung zur Flurneuordnung erfolgte erst im 20. Jahrhundert und zwar durch das Reichsumlegungsgesetz von 1936 und die Reichsumlegungsordnung von 1937. Ihre vorrangigen Ziele waren die Selbstversorgung der Bevölkerung und damit eine Erhöhung der Landwirtschaftlichen Produktion.  

Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete in Westdeutschland das Flurbereinigungsgesetz von 1953 die neue Gesetzesgrundlage. Zur Durchführung von konkreten Flurbereinigungsverfahren wurden in allen Bundesländern schlagkräftige Flurbereinigungsämter eingerichtet. Dieses Gesetz von 1953 gilt im Wesentlichen bis heute, es bekam jedoch durch eine Novellierung im Jahre 1976 neue agrarpolitische Zielsetzungen. Für gut zwei Jahrzehnte lagen die überwiegend ökonomisch orientierten Schwerpunkte der Flurbereinigung in Ortsauflockerung und Aussiedlung von Betrieben in die Flur, Flurstückzusammenlegung sowie in Feldwege- und Wasserbauten. [1]

Viele Bauern waren mit der Flurbereinigung unzufrieden, sie fühlten sich nicht genügend eingebunden und die anfallenden Kosten mussten auch von ihnen getragen werden. Viele Kleinbauern wollten und in viele Fällen konnte man sich die Geräte und Maschinen für die größeren Flächen nicht leisten und gaben ihre Landwirtschaft auf, dies führte bis zum Jahre 1978 zur Schließung von einer Million Kleinbäuerlicher Betriebe in der damaligen BRD.

 [1] Das Dorf v.  Gerhard Henkel 3. Auflage


Einleitung der Flurbereinigung 1949
Beschluss aufgrund des § 5 der Reichsumlegeordnung[1]

 1 Anfang

2 Anfang

[1] HStAM 154/10 KU 26/41

 

Einladung zur Erörterung der Flurbereinigung Rommerz 1956 [1]

 3 Einladung

[1] HStAM 154/10 KU 26/40


 

Das Gebiet des Umlegeverfahrens umfasste 670 Hektar und liegt zwischen Rhön und Vogelsberg auf einer Höhe zwischen 276 und 380 m über NN. Als Umlage Gebiet wird die Gemarkung Rommerz einschließlich der Ortslage festgestellt. Die Grenzen des Umlagungsgebietes sind durch grüne Farbstreifen in der Gebietskarte kenntlich gemacht. Die Gemeinschaft führte den Namen: „Umlegegemeinschaft von Rommerz mit dem Sitz in Rommerz“. Alle Beteiligten hatten die Möglichkeit Wiederspruch einzulegen, dies musste innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses vom 12. September 1949 geschehen. Der Beschluss aus dem Ministerium der Landwirtschaft, Ernährung und Forsten lag für drei Monate im damaligen Bürgermeisteramt in Rommerz aus und war für jeden einsehbar. 

 

4 Flurkarte 

 

 4 Luetzgrund

 


 

Damalige Besitzverhältnisse und Wirtschaftsverhältnisse in Rommerz

Rommerz hatte rd. 1250 Einwohner bei 400 Familien. Die Gemeinde war damals im starken Wachstum begriffen, durch die Wiederinbetriebnahme des Kaliwerkes der Winterhall AG in Neuhof.
Folgende Gewerbebetriebe hatte Rommerz damals: 2 Sägewerke, 2 Mühlenbetriebe, 2 Gastwirtschaften, 4 Fuhrunternehmer, und ca. 15 Handwerksbetriebe (Schneider, Schuster, Schreiner, Wagner, Schmiede, Lebensmittelgeschäfte).
Von den Grundstücksbesitzer haben 175 Landwirtschaft betrieben, hiervon in einer Größe von:

Eine Landwirtschaft bis 2 ha betrieben 92 Personen
Eine Landwirtschaft zwischen 2 ha u.   5 ha betrieben 52 Personen
Eine Landwirtschaft zwischen  5 ha u. 10 ha betrieben 17 Personen
Eine Landwirtschaft zwischen 10 ha u. 20 ha betrieben 13 Personen
Eine Landwirtschaft über 20 ha betrieben 2 Personen

Davon waren 32 Erbhöfe, wobei der kleinste Erbhof 8 Hektar hatte.

Der Viehbestand:
 35  Pferde
250 Kühe
110 Ziegen
220 Schweine
100 Schafe

Am Verfahren der Flurbereinigung warwn 78 Ausmärker (Personen welche in Rommerz Land besitzen aber Auswärts wohnen) mit zusammen 50 Hektar beteiligt. Die Landwirtschaftliche Wirtschaftsweise war damals die verbesserte Dreifelderwirtschaft, der Viehbestand in Rommerz war durchschnittlich. Von den 86 ha Wald waren damals etwa 78 Hektar in Privatbesitz.

Von den Öffentliche Körperschaften waren folgende am Verfahren beteiligt:

Der Hessische Staat – mit der Forstverwaltung
Der Kreis Fulda – mit der Straßenbauverwaltung
Die Gemeinde Rommerz, Die Katholische Kirche und die Schule

Von den 640 Hektar Verfahrensfläche entfallen

ca.  315 ha auf Ackerland
ca. 183 ha auf Wiesen und Weide  
ca.   86 ha auf Wald
ca.   33 ha liegen in der Ortslage
ca.   23 ha sind Wege, Gewässer, Umland und desgleichen[1]

 [1] HStAM 154/10 KU 26/41


 

Als öffentliche Anlagen sind Kirche, Schule, Friedhof, Sportplatz, Spritzenhaus (Feuerwehrhaus), drei Backhäuser (es können aber nur 2 genutzt werden) vorhanden. Es wurde damals beabsichtigt, dass die vom Verfall bedrohte alte Kirche von der Gemeinde erworben wird um daraus ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichtet und auf der Rückseite des Hauses sollte die Feuerwehr ihr Spritzenhaus bekommen. Wenn es möglich wäre soll der Sportplatz in die Dorf nähe verlegt werden, er war damals noch auf dem Gelände der heutigen Fa. Jahn in Richtung Flieden (früher Sägewerk Heil). Für ein Schwimmbad sollte in dem Verfahren ein geeignetes Gelände an der Säubrück ausgewiesen werden, ferner ist noch ein geeignetes Gelände für einen Dreschplatz auszuweisen.

Mit Rücksicht auf die vielen Kuhgespanne wurde beim Wegeentwurf darauf geachtet, dass die wichtigsten Wirtschaftswege eine Steigung von 8% nicht überschreiten. Die Hauptwirtschaftswege erhalten eine Breite von 6 Metern bzw. 5 Metern, einspurige Wirtschaftswege und Wendewege erhalten eine Breite von 4 Metern. Zur Entwässerung sind an den Wegen Mulden oder bei größerem Wasseranfall Gräben vorgesehen.

Die Gewannlänge wurden auf Wunsch der Beteiligten wegen der kleinbäuerlichen Struktur zwischen 120 Metern und 250 Metern festgelegt, Bei größeren Besitzverhältnissen sollte die Gewannlänge auch größer sein. (Trecker Einsatz).

Öffentlichen Wegen sind vorhanden:
Landstraße I. Ordnung von Neuhof nach Hauswurz IV/1; II/1, u. I/1
Landstraße II. Ordnung von Rommerz nach Flieden VI/1

 Öffentliche Verbindungswege:
a) Schachtstraße von Rommerz zu Schacht II der Wintershall AG und weiter nach Giesel IV/2

b) Öffentlicher Verbindungsweg von Rommerz nach Schweben V/1
c) von Schweben bez. Rommerz nach Buchenrod VI/4
d) Öffentlicher Fußweg nach Hosenfeld. Dieser Weg wird fortfallen da Wirtschaftswege ausgewiesen werden, die diesen ersetzen. Er wird infolge der Motorisierung nicht mehr genutzt und dient zurzeit nur zur Erreichung der Feldlage Rommerz
e) Der öffentliche Fußweg innerhalb der Ortslage von der Landstraße I. Ordnung zum Kreuzdorf (Ortsteil) bleibt erhalten, seine endgültige Lage ergibt sich erst beim Planentwurf.
f) es wurde von allen Beteiligten festgestellt, dass eine Umgehungsstraße für Rommerz nicht erforderlich ist (dies würde man heute wahrscheinlich anders sehen).

Bürgermeister Atzert stellte auch einen Antrag zur Errichtung eines Feuerlöschteiches.

Ein Gelände für einen Hochbehälter soll bei der Flurbereinigung ausgewiesen werden.

Die Kosten für den Ausbau der Folgeeinrichtungen in der Flurbereinigung Rommerz müssen mit rund 200 DM pro Hektar angesetzt werden. In diesen Kosten sind die für Befestigung in den Wegen und Wasserläufen entstehenden Ausgaben nicht enthalten, ebenso die Kosten für wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, da diese sich heute noch nicht übersehen lassen.


Vorstand und Rechnungsführer der Flurbereinigung Rommerz 

5 Vorstand

 

 

Es gab an der Flurbereinigung 347 Beteiligte, 257 Ortseingesessene, 78 Ausmärker und 12 Körperschaften. Es wurden 140 Bauplätze ausgewiesen, 132 Bauplätze erhalten die Beteiligten nach ihrem Vorbesitz, 3 Bauplätze werden der politischen Gemeinde überwiesen, den Rest von 5 Bauplätzen erhält die Teilnehmergemeinschaft. Die Ausweisung des Baugeländes erfolgte nach dem der staatlichen Bauverwaltung zur Genehmigung vorgelegten Bauleitplan.

Aus der Flurbereinigung heraus ergab sich für vier Landwirtschaftliche Betriebe eine Möglichkeit aus der Ortschaft in die Flur Kuchengrund Auszusiedeln. Dieser Standort wurde im Einvernehmen mit der Siedlungsgesellschaft Hessischer Heimat und der landwirtschaftlichen Berufsvertretung ausgewählt. Die Möglichkeit einer Aussiedlung wurde bei der Flurbereinigung für die Betriebe Josef Schad, Josef Weber, Damian Ritzel und Karl Bös ermöglicht. Wobei die beiden letztgenannten zu einem späteren Zeitpunkt in ungefähr gleicher Lage Aussiedeln sollten.

6 Aussiedler

Aussiedlerhof Weber in der Forststraße

 

Gartenland für Heimatvertriebene und Evakuierte wurde, da kein Bedarf besteht, nicht ausgewiesen.

Im öffentlichen Interesse erhält die Gemeinde als öffentliche Anlagen folgende Abfindungen ausgewiesen: 1 Kläranlage (an der Fliedenerstr.), 1 Sportplatz,                                          1 Kinderspielplatz, 1 Gedenkstätte.

Ohne Anrechnung auf ihren Abfindungsanspruch erhält die Gemeinde die unter Order 4 a und 4 b aufgeführten Wege und Gräben.
Es werden im Blockteil Flur 2 Nr. 41, Flur 8 Nr. 57 und Flur 9 Nr. 144 drei Vogelschutzgehölze ausgewiesen.

Auf die verschiedenen Bodenarten sowie auf die Dorfnahen Wiesen (Viehweiden) wurde Rücksicht genommen.


 

Die Flurbereinigung wurde auch dazu genutzt, wie in dem Schreiben unten zu lesen, einen neuen Fußweg anzulegen. Die Anwohner der Josefstraße beantragten hier einen Fußweg von der Josefstraße zur Hauptstraße im Ortskern um dort ihren Bedarf an Lebensmitteln im A&O der Fa. F.G. Klug (Mande) einzukaufen. Dieser Fußweg wurde schließlich auch Ausgekoppelt und angelegt, er kann heute noch begangen werden und kürzt immer noch den Weg von der Josefstraße in den Ortskern ab.

7 pfad   7 zeitung

Schriftlicher Antrag der Anwohner der Josefstraße zur Anlage  eines Fußpfades in den Ortskern Rommerz

 

Antrag der Anwohner der Bergstraße auf Austausch von Gelände

8 Neugass

Mit diesem Antrag möchten die Anwohner der Bergstraße ihre außerhalb gelegener Grundstücke (Äcker) an ihr Hausgrundstücke angliedern.

 

Beschwerdebrief an das Kulturamt Fulda 

9 Beschwerde

 Der Fußweg verlief zwischen den Grundstücken Mertes (Karl Bös), Lene (Karl Gärtner), Odhäte (Ferdinand Kaib)

 

Im September 1958 wurde der Antrag auf Beendigung der Flurbereinigung vom Kulturamt in Fulda gestellt.

10 Ende

 

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